AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fachübersetzungen Rößing

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche mit Fachübersetzungen Rößing auch zukünftig geschlossenen Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten Fachübersetzungen Rößing nicht, auch wenn Fachübersetzungen Rößing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

A. Vereinbarung und Lieferung

1. Angebote sind freibleibend. Inhalt und Umfang der Leistungspflicht von Fachübersetzungen Rößing ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Fachübersetzungen Rößing. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Fachübersetzungen Rößing.

2. Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn Fachübersetzungen Rößing sie ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung durch Fachübersetzungen Rößing setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Teillieferungen und -rechnungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

3. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Fachübersetzungen Rößing trotz nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt und unter Einsatz angemessener Mittel nicht abwenden kann, verlängert sich die Leistungszeit angemessen, gleichviel, ob diese Hindernisse bei Fachübersetzungen Rößing oder bei dessen Zulieferern eingetreten sind. Als unvorhergesehene Hindernisse gelten beispielsweise Betriebsstörungen, Krankheit oder Energieversorgungsschwierigkeiten. Fachübersetzungen Rößing wird dem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.

4. Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Auftraggeber behält sich Fachübersetzungen Rößing vor, einen pauschalen Schadensersatz von 30% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Fachübersetzungen Rößing vorbehalten.

 

B. Geheimhaltung

Fachübersetzungen Rößing verpflichtet sich, alle Informationen, die es im Zusammenhang mit Übersetzungsarbeiten erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung erlegt Fachübersetzungen Rößing auch seinen Zulieferern auf.

 

C. Zahlungsbedingungen

1. Alle Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung behält sich Fachübersetzungen Rößing das Nutzungsrecht an seiner Leistung vor.

2. Der Auftraggeber kann Fachübersetzungen Rößing gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, und nur wegen solcher Forderungen seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.

 

D. Gewährleistung

1. Fachübersetzungen Rößing fertigt Übersetzungen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung an. Die Übertragung von Texten aus einer Sprache in eine andere kann aber nach der Natur der Sache nie perfekt sein. Der Auftraggeber kann in erheblichem Umfang zu einer Qualitätsverbesserung beitragen, indem er Fachübersetzungen Rößing über Funktion und Zielgruppe einer Übersetzung informiert sowie Glossare und/oder Referenzmaterial zur Verfügung stellt. Die Übersetzungsleistung umfasst keine Beratung über kulturspezifische oder rechtliche Besonderheiten im Land der Zielsprache.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare und verdeckte Mängel einer von Fachübersetzungen Rößing erbrachten Leistung unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.

3. Führt ein Mangel oder eine andere Pflichtverletzung zu einem Schaden, so haftet Fachübersetzungen Rößing nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haftet Fachübersetzungen Rößing im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche oder deliktische Schadensersatzsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Fachübersetzungen Rößing haftet deshalb insbesondere nicht für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, es sei denn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

 

E. Verjährung

Der Nacherfüllungsanspruch des Auftraggebers, das Recht auf Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz verjähren vorbehaltlich der §§ 202, 634a Abs.3 BGB in einem Jahr ab Lieferung der Leistung durch Fachübersetzungen Rößing

 

F. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Idstein. Dieser Gerichtsstand ist nicht ausschließlich.